Der Rubikon geht mittels Presserecht gegen die Charité Berlin vor und wird notfalls auf die Beantwortung der in den Anlagen übersandten Fragen klagen.
Dir Brisanz ergibt sich aus den Fragen selbst, die ich in der Anlage übersende.
Jens Wernicke ./. Charite – Universitäfsmedizin Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen unter Verweis auf die als Anlage 0 beigefügte Vollmacht an, dass uns Herr Wernicke mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Herr Wernicke ist freier Journalist und Herausgeber des „Rubikon – Magazin für die kritische Masse”.
Unter Verweis auf § 4 PresseG Bin., Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 EMRK beantragen wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten Auskunft zu folgenden Fragen:
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